Rund 8.000 Arzthomepages abgemahnt
Wie die Stiftung Gesundheit in ihrem Stiftungsbrief 3. Quartal 2008 berichtet, seien rund 8.000 Arzthomepages abgemahnt worden. Den Ärzten in Deutschland sei dadurch bei durchschnittlichen Mahngebühren von 1.000 € ein Gesamtschaden von gut acht Millionen € entstanden.
Streitigkeiten in Verbindung mit der Homepage sind leicht vermeidbar, wenn die Grundregeln des Telemediengesetzes (TMG) beachtet werden. Hierzu gehört in erster Linie ein vollständiges Impressum. Im Februar hatte die Stiftung Gesundheit bei einer Stichprobe von 500 Arzthomepages festgestellt, dass etwa die Hälfte der Ärzte und Ärztinnen auf ihrer Homepage kein oder kein hinreichendes Impressum hätten.
Nach dem TMG (§ 5 Abs. 1) müssen Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Homepage folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
- Name und Anschrift der Niederlassung (auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen, bei Partnerschaftsgesellschaften das Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
- Aktuell gültige E-Mail-Adresse
- Name und Anschrift der Ärztekammer, welcher der Arzt angehört
- bei niedergelassenen Vertragsärzten auch Angabe der zuständigen Krankenkassenärztlichen Vereinigung
- Gesetzliche Berufsbezeichnungen (z.B. Arzt/Ärztin) und den Staat, in dem diese verliehen wurden
- Berufsrechtliche Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist
- Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit der Arzt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
Sollten Sie Fragen speziell zu diesem oder anderen steuerlichen Themen haben, sind wir jederzeit telefonisch unter 07022/21 32 - 0 oder per Email unter info[at]hwsp-kanzlei.de zu erreichen.